Abweichungen von den Regeln zur verantwortungsvollen und integren Unternehmensführung können über unser Hinweisgebersystem gemeldet werden.

Gemäß gesetzlichen Anforderungen z. B. aus dem LkSG sowie der neuen Richtlinie (EU) 2019/1937, sind zehn Auswahlmöglichkeiten für Beschwerdefälle hinterlegt:

Fehlverhalten und Verstöße gegen die geltenden gesetzlichen Vorgaben, internen Regelungen und den WashTec (Supplier) Code of Conduct werden bei WashTec nicht geduldet.

Unsere Beschwerde- und Meldeverfahrensordnung (nachfolgend „Verfahrensordnung“) stellt sicher, dass Hinweise auf menschenrechts- oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen im Sinne des LkSG (“Beschwerden”) und sonstige Verstöße gegen anwendbares Recht und interne Vorgaben (“Meldungen”) in einem geordneten Verfahren behandelt werden. Dieses Verfahren ist für die gesamte WashTec Gruppe einheitlich. Für Hinweise steht allen ein elektronisches Beschwerde- und Meldesystem (“Hinweisgebersystem”) zur Verfügung. Auf der Website des Hinweisgebersystems können Sie Hinweise vertraulich und auf Wunsch anonym abgeben, dieses steht Ihnen unter diesem Link zur Verfügung.